Gemäß der GHS-Verordnung werden auf Chemikaliengebinden neue Kennzeichnungselemente eingeführt - insbesondere neue Warnsymbole, Gefahrensätze und Sicherheitshinweise. Die neuen Kennzeichnungen dürfen ab dem 1. Dezember 2008 genutzt werden und ergänzen die REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.